BEG (BAFA) Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die KfW fördert im Rahmen der "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Förderziel:
Ziel dieser Förderung ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme in Deutschland gesteigert und die Treibhausgas (THG)-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus Stufe durch die geförderten Einzelmaßnahmen ist nicht erforderlich. Bürgerinnen und Bürger sollen beim Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien nicht überfordert werden. Deshalb können einkommensschwache selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus erhalten, wenn sie die dazugehörigen Anforderungen in diesem Merkblatt erfüllen. Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen in Wohngebäuden zu beschleunigen, können Antragstellerinnen und Antragsteller darüber hinaus unter bestimmten, in diesem Merkblatt aufgeführten Fördervoraussetzungen, einen Klimageschwindigkeitsbonus, einen Effizienzbonus sowie einen Emissionsminderungszuschlag erhalten. Damit werden mit diesem Zuschussprodukt soziale Bedürfnislagen berücksichtigt und zugleich Anreize gesetzt, um eine möglichst frühzeitige Erneuerung und Umrüstung von Heizungen und damit einen schnellen zusätzlichen positiven Klimaeffekt zu erreichen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der am 29.12.2023 in der Fassung vom 21.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)".